Weithin unbemerkt hat eine neue Vorschrift Einzug in das AGB-Recht gehalten, die ab dem 1. Oktober 2016 zum Beispiel über Internet geschlossene Verträge auch online kündbar macht. Selbst wenn der zu kündigende Vertrag für die Kündigung ausdrücklich Schriftform vorsieht, ist diese Vereinbarung als AGB-Klausel nicht mehr zu beachten (§ 309 Nr. 13 b BGB inRead more